Nach einer internen Fallbesprechung sei beschlossen worden, die Aufnahme in den Langzeitvollzug intensiver zu prüfen und ein Vorgespräch mit ihm zu führen. Es sei dabei einerseits darum gegangen, seine Erwartungen und Vorstellungen zu klären und ihm andererseits zu vermitteln, nach welchem Konzept die Abteilung aufgebaut sei und welche Verpflichtungen er seinerseits zu erfüllen habe (Gruppenfähigkeit, Teilnahme an Bezugspersonengesprächen, Einhalten der Abteilungsregeln). Im Rahmen des Übertritts sei eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet worden. So habe er am 10. Februar 2020 in die Langzeitvollzugsabteilung eintreten können.