Zunächst sei er nicht als solcher deklariert worden. Durch sein Intervenieren und Einfordern sei er schlussendlich vom zuständigen Arzt doch dieser Gruppe zugewiesen worden. Er zeige sich bezüglich einer möglichen Erkrankung angstbehaftet. Aus diesem Grund verlasse er seine Zelle kaum mehr. Vom Angebot, sich das Essen, die Post und die Medikamente bringen zu lassen, mache er Gebrauch. Der Beschuldigte sei zunächst im Normalvollzug aufgenommen worden. Bereits am Ankunftstag habe er sein Erstaunen geäussert, nicht im Langzeitvollzug platziert zu sein.