24 nomal ansehe, dass die Schweizer in einem schweizerischen Gefängnis nicht mehr zu sagen hätten. Dem Beschuldigten sei es wichtig, zu betonen, dass er seit vielen Jahren an einer Depression leide. Dadurch sei er in einigen Lebensbereichen eingeschränkt. Mit diesbezüglichen Aussagen könne er den Eindruck erwecken, als würde er die Depression verantwortlich für gewisse Schwierigkeiten oder Verhaltensweisen machen. Im Rahmen der COVID19-Pandemie gelte der Beschuldigte als vulnerabler Gefangener. Zunächst sei er nicht als solcher deklariert worden.