Bereits zwei Tage nach seinem Eintritt in den Normalvollzug am 19. Dezember 2019 sei es zu Schwierigkeiten mit Mitgefangenen gekommen. Standardgemäss sei dem Beschuldigten zu Beginn seines Aufenthaltes ein Platz in einer Dreierzelle zugewiesen worden. Seine zwei Zellengenossen hätten sich bei der Betreuung gemeldet, da sie sich geweigert hätten, weiter mit dem Beschuldigten zusammenzuwohnen. Dabei hätten sie sich geäussert, dass dieser ihnen Fotos seiner Opfer aus den Gerichtsakten gezeigt und ihnen damit gedroht habe, dass es ihnen bei Schwierigkeiten gleich ergehen könne.