23 aufgeregt und ihn gebeten habe, den Raum zu verlassen. Er sei für sein Verhalten mit fünf Tagen Arrest in der eigenen Wohnzelle diszipliniert worden. Seit Eintritt, bei welchem der Beschuldigte im Normalvollzug untergebracht gewesen sei, habe er sich geäussert, dass er in der Langzeitvollzugsabteilung platziert werden möchte. Nachdem ein Platz freigeworden war, sei der Übertritt beschlossen worden und ein Wechsel vom Normalvollzug in den Langzeitvollzug habe am 10. Februar 2020 erfolgen können. In dem anschliessend geführten Aufnahmegespräch habe der Beschuldigte sich dahingehend geäussert, dass ihm