13. Vollzugsbericht vom 27. April 2020 (pag. 6866 ff.) Der Vollzugsbericht hält fest, dass sich der Beschuldigte seit dem 19. Dezember 2019 zwecks Verbüssung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Thorberg befinde. Der Vollzugsbericht sei unter Zuhilfenahme des Urteils des Obergerichts vom 19. Dezember 2017, der ROS Risikoabklärung vom 10. November 2019 und des Gutachtens vom 13. Oktober 2015 erstellt worden. Gegenüber den Mitarbeitenden der Justizvollzugsanstalt Thorberg verhalte sich der Beschuldigte grundsätzlich freundlich und angepasst.