Der Führungsbericht vom 4. Februar 2020 ist praktisch identisch mit demjenigen vom 29. März 2019. Ergänzend wurde festgestellt, dass als der Beschuldigte am 29. Juli 2019 rechtskräftig in den Strafvollzug gekommen sei, er auf einen Wechsel in die Strafabteilung verzichtet habe und auf eigenen Wunsch, im Wissen um die Einschränkungen, in der Abteilung der Untersuchungshaft, verblieben sei (pag. 6831 f.).