22 12. Führungsberichte vom 29. März 2019 (pag. 6641 f.) und 4. Februar 2020 (pag. 6831 f.) Dem Führungsbericht vom 29. März 2019 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte sich seit dem 3. Februar 2016 im Regionalgefängnis Thun befinde. Das Betreuungspersonal beschreibe ihn als anständige und ruhige Person. Im Umgang zeige er sich äusserst höflich und zuvorkommend. Ordnung und Sauberkeit der Zelle hätten nie Anlass zur Beanstandung gegeben. Er gehe täglich spazieren und tausche sich während den Zellenöffnungszeiten mit den Mitinsassen aus.