Weiter gebe es Leitlinien, sog. Mindestanforderungen an Schuldfähigkeits- und Prognosegutachten, wobei bei Prognosegutachten auch Risikoeinschätzungen mitenthalten sind. Die seien in den Jahren 2005, 2006, von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aus Psychiatern, Forensiken und Juristen ausgearbeitet worden und würden seit daher im deutschsprachigen Raum als Standard gelten. Danach werde de lege artis auch ein persönliches Gespräch mit der beschuldigten Person gefordert aber auch möglichst viele – alle verfügbaren Erkenntnisquellen – sollen genutzt werden.