Nach dem Eindruck des Gutachters sei der Beschuldigte weiter nicht mit Psychopharmaka überdosiert oder mediziert. Der Beschuldigte habe durch die Vorlage von Fotos seiner Opfer an Mitgefangene beim Eintritt in den Vollzug in eine Dreierzelle sein neues Umfeld mit Hinweis auf sein Gewaltpotential beeindrucken, eventuell einschüchtern wollen. Der Sachverständige wisse nicht, ob man dies im juristischen Sinne als Geständnis deuten dürfe, aber er scheine sich zumindest mit den Urhebern dieser Opferschäden zu identifizieren und benutze es wohl als Mittel um Angst und Eindruck zu erzeugen.