21 wäre aber ein solcher Gesprächswunsch zentral. Der Beschuldigte belasse es weiterhin bei den im Gutachten beschriebenen und in den Vorinstanzen angenommenen risikoerhöhenden Aspekten seiner Persönlichkeit. Offenbar habe er bis anhin kein eigenes Interesse entwickelt, risikomindernde Persönlichkeitsaspekte zur Geltung zu bringen. Nach dem Eindruck des Gutachters sei der Beschuldigte weiter nicht mit Psychopharmaka überdosiert oder mediziert.