Aus dem protokollierten Besuchsgespräch im Jahr 2016 habe sich der Hinweis ergeben, dass der Beschuldigte dazu neige, leicht kränkbar zu sein und dann darauf überschiessend affektiv (überschiessende Affektreaktionen mit Rachegedanken, Drohungen und anderem) zu reagieren. Dass der Beschuldigte den Wunsch geäussert habe, aus dem Normalvollzug in den Langzeitvollzug wechseln zu können, um u.a. mit einer Psychiaterin zu sprechen, er aber bisher an keinem solchen Gespräch teilgenommen habe, sei zu erwarten gewesen. Der Beschuldigte habe in einen ruhigeren Langzeitvollzug gewollt, was seinem Einzelgängertum eher entspreche.