Dass von den beiden (rechtskräftig verurteilten) Tätern die ursprünglich gegen Herrn T.________ gerichtete Tötungshandlung in der konkreten Tatsituation und mit einem gesonderten Tatentschluss ausgedehnt wurde auf die (den Tätern unbekannte und für sie unerwartet anwesende) Zeugin Frau U._______