spontan)" zu Grunde lagen, haben wir bei der strukturierten, kriteriengeleiteten Risikoeinschätzung (nach Z.________) berücksichtigt und haben dementsprechend das Kriterium „Analyse der Anlasstaten" bereits im Gutachten von Okto- 20 ber 2015 wie auch in unserem Ergänzungsgutachten von Juni 2019 als „prognostisch ungünstig" bewertet.