Die Tatsache, dass Herr A.________ (und sein zur Tatzeit noch minderjähriger Sohn R.________) im Mai 2013 in einem einzigen, zusammenhängenden Tatgeschehen „mit praktisch gleicher Intensität" einen zweifachen Mord aus „unterschiedlichen Beweggründen (betr. T.________ Rache wegen Vorgeschichte, betr. U.________ Zeugenbeseitigung ohne Vorgeschichte)" begangen haben und diesen beiden Taten „unterschiedliche Tatentschlüsse (betr. T.________ längere Planung, betr. U.________ spontan)" zu Grunde lagen, haben wir bei der strukturierten, kriteriengeleiteten Risikoeinschätzung (nach Z.____