2. Wie beurteilen Sie die Rückfallgefahr im Hinblick auf die Besonderheit, dass A.________ an einem Tatort und zur gleichen Tatzeit zwei Morde mit praktisch gleicher Intensität begangen hat, denen jedoch unterschiedliche Beweggründe (betr. T.________ Rache wegen Vorgeschichte, betr. U.________ Zeugenbeseitigung ohne Vorgeschichte) und unterschiedliche Tatentschlüsse (betr. T.________ Rache, längere Planung, betr. U.________ spontan) zu Grunde lagen?