erweitert. Auf dieser breiteren Beurteilungsgrundlage ergibt sich unsere heutige gutachterliche Einschätzung (vgl. Ergänzungsgutachten vom 20.06.2019 S. 32ff.), dass bei Herrn A.________ von einem mindestens mittleren bis hohen, in jedem Fall deutlich erhöhten Risiko für erneute Gewalthandlungen mit Gefährdung des Lebens ausgegangen werden muss, wobei das konkrete Risiko abhängig ist von einer Vielzahl derzeit unsicherer bzw. gegenwärtig nur schwer einschätzbarer persönlichkeitsgebundener und zukünftiger situativer Variablen, z.B. vom weiteren Verlauf der Persönlichkeits- und Verhaltensauffälligkeiten von Herrn A._______