Die weiteren zugelassenen Fragen der Generalstaatsanwaltschaft beantwortete der Sachverständige wie folgt (pag. 6748 ff.): 1. Haben Sie Ergänzungen zu Ihrem Gutachten vom 13.10.2015 unter Berücksichtigung des Umstandes, dass zwischenzeitlich das Bundesgericht den obergerichtlich festgestellten Sachverhalt als erwiesen erachtet hat und A.________ nun rechtskräftig wegen zweifachen Mordes, gemeinsam begangen mit seinem damals .________ Jahre alten Sohn R.________, schuldig gesprochen worden ist?