zuletzt auch von der Gestaltung seines Verhältnisses zu seinen beiden Söhnen u.a.). 5. Hat sich seit Ihrer letzten Beurteilung bezüglich Risikoeinschätzung etwas geändert? Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich vom Gericht festgestellten Tatsachen bezüglich des Anlassdeliktes wie auch des von Herrn A.________ weiterhin (auch noch nach seiner rechtskräf-