Aus forensisch-psychiatrischer Sicht lässt der (im Berichtsrapport vom 29.04.2016 dokumentierte) Vorfall vom 28. April 2016 im RG Thun deutlich erkennen, dass bei Herrn A.________ nach wie vor eine Neigung zum inadäquaten Umgang mit Kränkungen und zu spontan-impulsiven (überschiessenden) Affektreaktionen sowie ein ganz offensichtlich fortbestehendes grosses innerseelisches Reservoir an Kränkungswut, Rachegefühlen und Gewaltfantasien besteht, was die Annahme einer deutlich erhöhten Wahrscheinlichkeit eines gezielten fremdschädigenden Ausagierens — auch noch nach einer langen, mehrjährigen Latenzzeit (im Falle des Tatopfers T._