Da es trotz der anhaltenden Verschlossenheit und starren Abwehrhaltung von Herrn A.________ nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint, dass sich bei ihm bezüglich der genannten persönlichkeitsgebundenen Risikobereiche dennoch Veränderungen im weiteren Vollzugsverlauf ergeben könnten, die möglicherweise zu einer günstigeren Risikobeurteilung führen würden, wird gutachterlicherseits empfohlen, bei entsprechenden konkreten Hinweisen auf allfällige Einstellungs- und Verhaltensänderungen bei Herrn A.___