Dies deute auf ein mindestens mittleres (bis hohes) Risiko für eine erneute Gewalttat hin (pag. 6710). Das VRAG sei ein gruppenstatistisches Prognoseverfahren. Mittels des VRAG solle untersucht werden können, welcher Risikogruppe von Gewalttätern mit welcher statistischen Rückfallwahrscheinlichkeit der Beschuldigte zugerechnet werden könne (pag. 6710). Der Beschuldigte falle mit einem Summenwert von -5 gemäss den Auswertungsrichtlinien des VRAG in die Risikokategorie vier mit einer als mässig bzw. moderat einzuschätzenden gruppenstatistischen Rückfallwahrscheinlichkeit