Ausgehend von 20 operationalisierten Items liessen sich die für den entsprechenden Fall wichtigen Risikofaktoren herausarbeiten, ihre aktuelle Relevanz bewerten und damit auch die Möglichkeiten eines wirksamen Risikomanagements aufzeigen (pag. 6709). Die Anwendung des HCR-20 ergebe – bei allerdings nur eingeschränkter Beurteilbarkeit einiger Variablen (insbesondere persönlichkeitsgebundener klinischer und zukünftiger situationsbezogener Items) – beim Beschuldigten bezüglich der Wiederholungswahrscheinlichkeit von Gewaltdelikten 24 von max. 40 möglichen Risikopunkten. Dies deute auf ein mindestens mittleres (bis hohes) Risiko für eine erneute Gewalttat hin (pag.