Zum einen sind erneute Straftaten im Rahmen und im Spektrum seiner früheren Delinquenz zu erwarten, d.h. Beschimpfungen, Drohungen, Hausfriedensbruch, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz oder auch erneute einschlägige Strassenverkehrsdelikte (z.B. Fahren in angetrunkenem Zustand); zum anderen besteht angesichts der dargestellten besonderen inneren und äusseren Umstände von Herrn A.____