_) im Jahr 2003 und dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand zu diesem Vorfall bei Herrn A.________ keineswegs eine dauerhafte Entaktualisierung des damaligen kränkenden Erlebnisses stattgefunden hat, sondern sich daraus — möglicherweise ausgelöst durch eine persönliche Krise seines Sohnes R.________ — im Jahr 2013 eine wahrscheinlich aus Kränkungswut und Rachegefühlen gespeiste homizidale Tatbereitschaft und schliesslich die Realisierung des Tötungsdeliktes entwickelt hat. Bei einer derartigen Zeitgestalt