Aus forensisch-psychiatrischer Sicht steht (recte: ist) bei Herrn A.________ konkret zu befürchten, dass seine anhaltende — geradezu wahnartig anmutende — Leugnung seines Tatbeitrages und seiner (rechtskräftig festgestellten) Tatschuld nicht nur seinem (als Mittäter verurteilten) Sohn R.________ und seinem anderen Sohn AA.____