Der Sachverständige führt weiter aus (pag. 6705 ff.): Aus heutiger gutachterlicher Sicht müssen — unter Berücksichtigung des weiteren Verlaufes und der bis heute anhaltenden, strikten Abwehr- bzw. Verweigerungshaltung von Herrn A.________ gegenüber einer psychiatrischen Exploration — einige dieser prognostischen Kriterien allerdings doch etwas kritischer beurteilt werden.