Es sei vereinbart worden, dem Beschuldigten ein Fragekatalog zuzusenden, welcher die Verteidigung mit dem Beschuldigten anschauen könne und sie ihn motivieren könne, die Fragen zu beantworten. Vorsorglich sei als weitere Option ein Ersatz-Gesprächstermin vereinbart worden. Auf Nachfrage des Sachverständigen habe der Beschuldigte über seine Verteidigung mitgeteilt, dass er an seinem Aussageverweigerungsrecht festhalte und keinerlei Angaben über seine Person und zu den ihm übermittelten Fragen machen wolle (pag. 6674). Zur psychiatrischen Diagnose /