Die eigentlich geplante ambulante psychiatrische Untersuchung des Beschuldigten (gemäss ursprünglichem Wunsch von diesem im Beisein seiner Vertretung) sei vom Beschuldigten unmittelbar vor dem Gespräch nach einer zehnminütigen Unterredung mit dieser abgesagt worden. Die Verteidigung sei in einem Gespräch vom Sachverständigen auf die Bedeutung des persönlichen Untersuchungsgespräches für eine möglichst genaue Risikobeurteilung hingewiesen worden. Es sei vereinbart worden, dem Beschuldigten ein Fragekatalog zuzusenden, welcher die Verteidigung mit dem Beschuldigten anschauen könne und sie ihn motivieren könne, die Fragen zu beantworten.