Eine Überprüfung der konkreten Bedeutung dieser Faktoren durch den Gutachter wäre angezeigt gewesen. Für die prognostische Beurteilung können die konstellativen Bedingungen der Tat und die Mittäterschaft von entscheidender Bedeutung sein (LEYGRAF, a.a.O., S. 421). Der Expertise lässt sich indes nicht entnehmen, dass sich der Gutachter mit diesen Elementen befasst hätte. Schliesslich bleibt unklar, ob basierend auf der Expertise von einem erhöhten oder einem deutlich erhöhten Risiko auszugehen ist (vgl. E. 7.5).