Psychiatrische Begutachtung, Venzlaff/Foerster/Dressing/Habermeyer [Hrsg.], 6. Aufl., München 2015, S. 414 ff., 425). Ferner überzeugt das von der Vorinstanz dargelegte Verhältnis zwischen der Mordqualifikation und der Risikoprognose nicht. LEYGRAF weist diesbezüglich darauf hin, dass die Qualifikationsmerkmale eines Mordes mehr den Unrechtsgehalt der Tat als die künftige Gefährlichkeit des Täters beschreiben und gerade diese Taten oftmals in krisenhaft zugespitzten Lebenssituationen oder innerhalb einer lebensphasisch umschriebenen Problematik erfolgen (LEYGRAF, a.a.O., S. 421).