11 schwere Gewaltstraftaten". Auf die zur Rückfallgefahr gestellte Frage, welche Straftaten mit welcher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien, führte der Gutachter aus, es sei von einer "deutlich erhöhten Wiederholungswahrscheinlichkeit für erhebliche Gewaltstraftaten (auch mit schwersten, lebensbedrohlichen Opferschäden)" auszugehen.