Neutral bzw. nicht beurteilbar beurteilte er die Therapiebereitschaft und neutral den bisherigen Verlauf nach den Taten. Eher günstig beurteilte er die Einsicht des Täters in seine Störung, die allgemeinen Therapiemöglichkeiten und die realen Therapiemöglichkeiten. In der Gesamtschau schätzte er die Kriminalprognose als ungünstig ein (pag. 6193 ff.).