8. Ausgangslage Die vorliegend in der fachpsychiatrischen Expertise enthaltene Risikoeinschätzung, d.h. die Wiederholungswahrscheinlichkeit für ein erneutes Tötungsdelikt, für andere schwere Gewaltstrafen oder andere Delikte mit Gefährdung des Lebens, beruht auf der strukturierten, kriteriengeleiteten Risikoeinschätzung nach Z.________. Dabei werden insgesamt zwölf Kriterien geprüft und gewürdigt. Der Sachverständige bewertete im Gutachten vom 13. Oktober 2015 die Analyse der Anlasstat, das spezifische Konfliktverhalten und die Auseinandersetzung mit der Tat als ungünstige Kriterien.