5. Der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Digitale Forensik und Kriminaltechnischer Dienst, sei der Eintritt der Rechtskraft mitzuteilen. Die Vertretung des Beschuldigten begründete an der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung vom 25. Mai 2020 folgende am 25. Mai 2020 per Fax nachgereichten Anträge (pag. 7045 ff. und 7059): I. Auf die Anordnung einer Verwahrung sei zu verzichten unter Auferlegung der gesamten in vorliegendem oberinstanzlichen Verfahren entstandenen Verfahrenskosten inkl. Verteidigungskosten an den Kanton Bern