zu verurteilen: 1. zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe, unter Anrechnung der ausgestandenen Unter- suchungs- und Sicherheitshaft vom 27.11.2014 bis am 18.12.2019 von total 1'848 Tagen, und es sei festzustellen, dass er am 19.12.2019 die Strafe angetreten hat; im Weiteren sei die Verwahrung anzuordnen, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe der Verwahrung vorausgeht;