6 4. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung zwei Führungsberichte (vom 29. März 2019 [pag. 6641] und 4. Februar 2020 [pag. 6831]) sowie ein Vollzugsbericht vom 27. April 2020 (pag. 6866) eingeholt. Zudem wurde der Beschuldigte und der Sachverständige an der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend einvernommen (pag. 7031 ff). 5. Anträge der Parteien Die Staatsanwaltschaft stellte und begründete an der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung vom 25. Mai 2020 folgende Anträge (pag. 7038 f.): I.