7011). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung reichte die Vertretung des Beschuldigten die Disziplinarverfügung der Sicherheitsdirektion, Amt für Justizvollzug, Justizvollzugsanstalt Thorberg, vom 19. März 2020 zu den Akten, welche ohne Einwände der Parteien mit Beschluss vom 25. Mai 2020 zu den Akten genommen wurde (pag. 7030).