7001 ff.). Die Justizvollzugsanstalt Thorberg hielt im Schreiben vom 13. Mai 2020 fest, dass der Beschuldigte seit seinem Eintritt an keinem Gespräch mit einem/einer Psychiaterin teilgenommen habe und er es trotz zweimaliger Aufforderung verweigere, die Entbindung vom Arztgeheimnis zu unterzeichnen, weshalb eine Kopie des Medikamentenblattes nicht eingereicht werden könne (pag. 7011).