6986 ff.). Mit Gesuch vom 8. Mai 2020 ersuchte die Verteidigung erneut um Dispensation von der Hauptverhandlung (pag. 6997 f.). An ein ärztliches Attest fehlte indessen auch in dieser Eingabe. An der Teilnahme des Beschuldigten wurde deshalb mit Beschluss vom 11. Mai 2020 festgehalten. Zudem wurde die Justizvollzugsanstalt Thorberg gebeten innert Frist zu beantworten, ob der Beschuldigte von Sprechstunden bei einer Psychiaterin oder einem Psychiater Gebrauch gemacht habe und das Medikamentenblatt des Beschuldigten (soweit er Medikamente erhalte) nach Unterzeichnung einer dem Beschluss beiliegenden Entbindung vom Arztgeheimnis einzureichen (pag. 7001 ff.).