Nach Eingang der Stellungnahmen der Generalstaatsanwaltschaft (pag. 6849 f. und 6855 f) und getätigten Abklärungen bei der Justizvollzugsanstalt Thorberg (pag. 6857) wies die Verfahrensleitung die Anträge der Verteidigung mit Verfügung vom 29. April 2020 ab (pag. 6858). Die Verteidigung wurde mit derselben Verfügung ersucht bis zum 8. Mai 2020 eine ärztliche Bestätigung betreffend Risikogruppe einzureichen. Mit Beschluss vom 6. Mai 2020 wurde der Sachverständige zur Berufungsverhandlung vorgeladen und ihm der Vollzugsbericht vom 27. April 2020 zur Durchsicht zugestellt (pag. 6986 ff.).