6823 f.). Mit Schreiben vom 17. April 2020 stellte die Verteidigung den Antrag, der stellvertretende Generalstaatsanwalt, V.________, solle die Anklage vor Obergericht vertreten und erklärte, der Beschuldigte würde die Verhandlung mit Zwischenrufen und Gesang stören, sollte er nicht dispensiert werden (pag. 6845). Mit Schreiben vom 27. April 2020 wurde nochmals der Antrag auf Dispensation gestellt, da der Beschuldigte unter Berücksichtigung der aktuellen Situation das Coronavirus betreffend der Risikogruppe angehöre und sich deshalb in der Justizvollzugsanstalt Thorberg auch in Quarantäne befunden habe (pag. 6853). Nach Eingang der Stellungnahmen der Generalstaatsanwaltschaft (pag.