5 schriftlichen Verfahrens sowie eventualiter seine Dispensation an der Hauptverhandlung mit Beschluss abgewiesen (pag. 6785 ff.). Am 8. November 2019 wurde zur Hauptverhandlung und Urteilseröffnung am 25. Mai 2020 und 26. Mai 2020 vorgeladen (pag. 6805 f.). Am 9. Januar 2020 teilte Rechtsanwalt D.________ mit, dass sich bezüglich der Privatklägerin E.________ ein Missverständnis ergeben habe. Diese wüsche die Teilnahme an der Hauptverhandlung als Privatklägerin (pag. 6821), was mit Verfügung vom 10. Januar 2020 gutgeheissen wurde (pag. 6823 f.).