6748 ff.). Nach Erhalt des Gutachtens inkl. Ergänzung teilten die Generalstaatsanwaltschaft und der Beschuldigte mit, sie würden auf Bemerkungen wie auch auf Ergänzungs- sowie Erläuterungsfragen verzichten (pag. 6758 und 6759). Mit Schreiben vom 24. September 2019 wurde Staatsanwältin S.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben betraut (pag. 6766). Der Beschuldigte beantragte mit Schreiben vom gleichen Tag die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens eventualiter die Dispensation (pag.