6667 f.). Das Ergänzungsgutachten datiert vom 20. Juni 2019 und ging der Kammer am 21. Juni 2019 ein. Als Vorbemerkung erläuterte der Sachverständige, die eigentlich geplante ambulante psychiatrische Untersuchung des Exploranden sei vom Beschuldigten unmittelbar vor dem Gespräch (nach einer ca. 10-minütigen Unterredung unter vier Augen mit seiner Anwältin) abgesagt worden, so dass an diesem Tag nur ein ca. halbstündiges Gespräch mit seiner Anwältin möglich gewesen sei. In diesem Gespräch sei noch einmal die Bedeutung eines persönlichen Untersuchungsgesprächs – auch im eigenen Interesse des Beschuldigten – erläutert worden.