6617 ff.). Der Beschuldigte machte keine Ablehnungsgründe gegen den vorgeschlagenen Sachverständigen geltend und stellte keine Zusatzfragen, ersuchte jedoch mit gleichem Schreiben vom 6. März 2019, dass die Termine mit dem Sachverständigen in Anwesenheit seiner Verteidigung stattfinden sollen (pag. 6629 f.). Mit Verfügung vom 7. März 2019 wurden unter anderem beim Amt für Justizvollzug des Kantons Bern zu Handen des Sachverständigen alle Vollzugsberichte resp. falls vorhanden die Zusammenfassung der Vollzugsberichte über den Beschuldigten ediert (pag.