3. Neubeurteilungsverfahren Mit Verfügung vom 21. Januar 2019 nahm und gab die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern in neuer Zusammensetzung Kenntnis, dass die Angelegenheit vom Schweizerischen Bundesgericht einzig bezüglich der Frage der Verwahrung zur neuen Entscheidung zurückgewiesen wurde und alle anderen Punkte bestätigt und damit rechtskräftig und vollstreckbar seien.