Das Obergericht bestimmte die Entschädigungen und befand über die Nachforderungsrechte. Ferner traf das Obergericht die nötigen Verfügungen zur Löschung des DNA-Profils und der erhobenen erkennungsdienstlichen Daten und verfügte, den Beschuldigten in Sicherheitshaft zu belassen (pag. 7889 ff.).