Im Zivilpunkt stellte das Obergericht weiter fest, dass mit rechtskräftigem Urteil des Jugendgerichts des Kantons Bern vom 19. Dezember 2016 R.________ zur Zahlung von Genugtuungen an die Privatkläger 1-12 verurteilt wurde und verurteilte den Beschuldigten unter solidarischer Haftung zur Bezahlung dieser rechtskräftig zugesprochenen Genugtuungssummen. Weiter bestätigte das Obergericht die Rechtskraft betreffend Zivilpunkte der abgewiesenen Genugtuungsforderungen und der abgewiesenen Schadensersatzforderungen des Privatklägers 12, des Verweises auf den Zivilweg der weiter geltend gemachten