Sodann widerrief das Obergericht den bedingt gewährten Vollzug der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland vom 29. November 2012 ausgesprochenen Geldstrafe unter Auferlegung der diesbezüglichen Verfahrenskosten an den Beschuldigten. Im Zivilpunkt stellte das Obergericht weiter fest, dass mit rechtskräftigem Urteil des Jugendgerichts des Kantons Bern vom 19. Dezember 2016 R.________ zur Zahlung von Genugtuungen an die Privatkläger 1-12 verurteilt wurde und verurteilte den Beschuldigten unter solidarischer Haftung zur Bezahlung dieser rechtskräftig zugesprochenen Genugtuungssummen.